Diese Antwort ist nicht mal so schwer, wie man denkt. Die DSGVO ist ein Verbotsgesetz. Davon ausgehend kann man ableiten, dass das Erheben, Verarbeiten und Speichern von Daten verboten ist. Punkt. Sie dürfen es nicht.
Allerdings ist die DSGVO ein Verbotsgesetz mit Ausnahmeregeln bzw. Erlaubnisvorbehalt. Wenn Sie also in eine dieser Regeln fallen, dann dürfen Sie die Daten unter bestimmten Bedingungen verarbeiten.
Kurz gesagt heißt das für Sie: Das Sammeln, Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten ist nur (!) dann erlaubt, wenn es ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift erlaubt wie z.B. ein Kaufvertrag, Mietvertrag, Melderegister, etc. oder wenn der Betroffene (also der Bürger) zugestimmt hat.
Die längere Antwort fällt etwas komplizierter aus:
Sobald Sie nun Daten erheben, verarbeiten oder speichern möchten, sollten Sie sich in mindestens (!) einer dieser Gründe wiederfinden. Ansonsten verstoßen Sie womöglich gegen die DSGVO.
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