Nach DSGVO Art.15 steht Ihnen ein Auskunftsrecht zu, dass einmal im Jahr kostenlos pro Unternehmen/Verein/Behörde in Anspruch genommen werden kann.
Was heißt das genau?
Wenn Sie irgendwo Ihre Daten angegeben oder noch besser eine Kundennummer, Mitgliedsnummer oder ähnliches aufliegen haben, dann können Sie ein Auskunftsersuchen nach DSGVO einleiten. Dies ist kostenlos und darf einmal im Jahr erfolgen. Öftere Anfragen sind durchaus möglich, können aber je nach Aufwand in Rechnung gestellt oder bei hohem Aufwand sogar abgelehnt werden.
Welche Antwort erhalten Sie dann zurück?
Wenn von Ihnen keine Daten gespeichert sind, dann erhalten Sie eine Negativauskunft zurück. Andernfalls erhalten Sie einen umfassenden Bericht Ihrer Daten in schriftlicher Form (!) zurück:
Wichtig: Nutzen Sie meinen kostenlosen “Antrag auf Auskunft gemäß Art.15 DSGVO Generator” um Ihr Auskunftsersuchen in Sekunden zu erstellen. Erst wenn Sie eine umfassende Rückantwort erhalten haben, sollten Sie eine Korrektur oder Löschung Ihrer Daten fordern.
Ist die Rückantwort hingegen fehlerhaft oder unvollständig, so empfehle ich den Kontakt zu einem Anwalt mit DSGVO Kenntnissen oder den Weg zur Datenschutzbehörde.
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