In meinem Artikel “Meine Erfahrungen mit DSGVO Auskunftsersuchen” habe ich meine persönlichen Erfahrungen mit Unternehmen und dem jeweiligen Auskunftsersuchen veröffentlicht. Von 7 angeschriebenen Firmen, haben nur zwei die Anfoderungen nach DSGVO erfüllt.
Die Auskunft umfasst alle personenbezogene Daten des Auskunftsersuchenden. Das betrifft alle Daten die im Zusammenhang mit der Person stehen (Ip-Adressen, Vertragsnummern, Bankdaten, etc.), die über sie gespeichert sind. Ferner müssen auch etwaige IDs übermitteln, sofern Daten pseudonymisiert verarbeitet werden und im Zusammenhang mit dieser Person stehen.
Laut DSGVO müssen Sie die Daten in einer klar verständlichen Art und Weise aufbereiten und zugänglich machen. Insbesondere müssen Sie
Es darf übrigens nicht auf Datenschutzerklärungen im Web verwiesen werden. Diese müssen separat in der Auskunft enthalten sein.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf: https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Powered by BetterDocs