Während ich die Frage über die “Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeiter” bereits beantwortet habe, möchte ich Sie hier über das Veröffentlichen von Kinderfotos im Internet aufklären.
Zuerst die kurze Antwort zu dieser Frage:
Nein, Sie dürfen das nicht ohne weiteres. Es werden Rechte nach DSGVO und Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt. Spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes drohen Schadensersatzforderungen – die das Kind einfordern kann. Meiner Meinung nach auch zu Recht.
Ganz abgesehen davon, spielen Sie im Grunde genommen sogar mit dem Leben Ihres Kindes (Stichwort Mobbing).
Nun die lange Antwort:
Übrigens: Um die Rechte des Kindes zu wahren, müssen beide Elternteile mit der Veröffentlichung eines Fotos des Kindes einverstanden sein. Dies ist dann wichtig, wenn z.B. die Eltern getrennt leben und das Sorgerecht aufgeteilt ist.
Ich empfehle Ihnen für weitere Informationen folgende Webseite (abgerufen am 01.02.2021): https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/recht-am-eigenen-bild-von-kindern/
Ich rate Ihnen dringend davon ab, Fotos von Kindern zu veröffentlichen!
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